Es muss ein geprüfter Businessplan erstellt werden, damit die Stärken herausgearbeitet werden können und sichergestellt ist, dass nichts vergessen wurde.
Es wird ein Risiko-Profil von den einzelnen Startups erstellt, um aus einem Pool von Startups jene herauszufinden, die das geringste Risiko aufzeigen.
Die UB2.0 investiert in eine große Anzahl von Startups, wodurch sich das Risiko auf viele verteilt
Umfangreiche
Kontrollrechte und transparente Informationen: Recht auf Einsicht in
alle Belege der Buchhaltung, nach einmonatiger Voranmeldung, bzw. nach
einwöchiger
Voranmeldung durch den gewählten Rechnungsprüfer.
Startups erhalten kein Bargeld (lediglich Rechnungsübernahme, wenn sie betriebswirtschaftlich absolut notwendig sind.
Es ist ein Schiedsgericht für Problemlösungen vorgesehen (Mediation)
Die Vertreter der einzelnen Pools: Startup-Pool. Freelancer-Pool, und Investoren-Pool werden von den jeweiligen Grupppen auf ein Jahr in geheimer Wahl gewählt
Es gibt einen Beirat, der die UB2.0 berät. Er besteht aus den Vertretern (Freelancer, Startups, Investoren) und dem Schiedsgericht-Vorsitzenden und dem Rechnungsprüfer
Der Rechnungsprüfer hat darauf zu schauen, dass keine Gewinnverschiebungen durchgeführt werden
Durch die Beschränkung der Gewinnbeteiligungsverträge auf 132 kann es nicht zu einer Art Inflation kommen
Die Startups werden durch die Experten der UB2.0 begleitet
Die
UB2.0 hilft auch beim Einkauf von Freelancer-Dienstleistungen und
begleitet die Unterstützungs der Freelancer und bewertet gemeinsam mit
den Startups deren Leistung
Für die Investore gibt es einen internen Bereich, wo sie Einblick in die Buchhaltungsbelege haben
Die UB2.0 übernimmt auch die vorläufige Buchhaltung der Startups und gibt sie an den von der UB2.0 empfohlenen Steuerberater weiter, wobei das Startup zustimmt, dass die UB2.0 Einsicht nehmen darf